a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen
Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit
den ausführenden Unternehmen, den
Ausführungsunterlagen, den Montage- und
Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und
den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten.
c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des
Terminplans (Balkendiagramm).
d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch).
e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter
oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der
Angemessenheit der Preise.
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher
Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des
Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer
Leistungsnachweise.
h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der
Leistungsabrechnungen der ausführenden
Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und
dem Kostenanschlag.
i) Kostenfeststellung.
j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen.
k) Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf
Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung
eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und
Erteilen einer Abnahmeempfehlung.
l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme
daran.
m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf
Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige
Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der
Ausführung.
n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf
Mängelbeseitigung.
o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
festgestellten Mängel.
p) Systematische Zusammenstellung der
Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und
rechnerischen Ergebnisse des Objekts.