a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller
fachspezifischen Anforderungen sowie unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf.
b) Festlegung aller Systeme und Anlagen.
c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen
und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen
Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf)
und Betriebskosten; Abstimmen des
Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile;
Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit
dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit
Angabe maßbestimmender Dimensionen
Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und
Strangschemata der Anlagen
Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und
Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der
Nutzungsbedingungen.
d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere
Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener
Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die
Tragwerksplanung notwendigen Angaben über
Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von
Schlitz- und Durchführungsplänen).
e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu
beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit.
f ) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und bei
der Terminplanung.
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der
Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse.